Unterjährige Verbrauchsinformation
Mit der Novellierung der neuen Heizkostenverordnung müssen Eigentümer ihren Mieterinnen und Mietern eine monatliche Übersicht ihrer Verbrauchswerte (unterjährige Verbrauchsinformation, kurz: UVI) liefern. Die Informationen über den Energieverbrauch soll den Mieterinnen und Mietern künftig eine Optimierung Ihres Verbrauchsverhaltens ermöglichen, um so Energie einzusparen.
Die STADT UND LAND FACILITY, Messdienstleister für ihre Vermieterin STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, ist beauftragt worden, die gesetzlich vorgeschriebene UVI für die Mieterinnen und Mieter bereitzustellen, für deren Verbrauchsberechnung sie zuständig ist. Hierzu wurden alle Nutzerinnen und Nutzer im März persönlich angeschrieben und erhielten die Informationen per Brief.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Mieterinnen und Mieter sich elektronisch registrieren und die Verbrauchsinformationen ausschließlich digital abrufen, im Webportal oder mit der kostenlosen App "Q eco" aus dem Play Store bzw. Apple Store. Diese Registrierung kann jetzt erfolgen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Ein kompletter Verzicht auf die Verbrauchsinformation ist nicht möglich.
Ausführliche Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um das Thema der neuen Heizkostenverordnung und der UVI finden Sie hier.Dieser Link führt zu einer externen Seite
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